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Ist es legal, Fußbilder zu verkaufen? Die komplette Rechtslage

Die kurze Antwort: Ja, absolut legal. Aber die Rechtslage ist komplexer als nur Ja/Nein. Hier erfährst du alle relevanten Gesetze, deine Rechte als Creator und worauf du achten musst.

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fussfotos.com Redaktion
Aktualisiert: Dezember 2024
15 Min. Lesezeit
Redaktionell geprüft
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Gleich vorweg: Fußbilder verkaufen ist in Deutschland genauso legal wie Landschaftsfotos, Kunstdrucke oder jede andere Art von digitalen Inhalten zu verkaufen. Es gibt kein Gesetz, das Fußbilder verbietet oder einschränkt. Aber um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, solltest du die Details kennen.

1. Die rechtliche Grundlage: Warum es legal ist

Der Verkauf von Fußbildern basiert auf mehreren Grundpfeilern im deutschen Recht:

Vertragsfreiheit (§ 311 BGB)

In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Das heißt: Jeder kann Verträge über alles Legale abschließen. Solange nichts gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt, ist es gültig. Bilder verkaufen – egal von welchem Körperteil – ist kein Problem.

Eigentumsrecht und Verfügungsbefugnis

Als Ersteller deiner Bilder gehören sie dir. Du hast das volle Recht, damit zu machen was du willst – auch verkaufen. Das schützt sogar das Grundgesetz (Art. 14 GG – Eigentumsgarantie).

Keine spezifischen Verbote

Anders als bei Waffen, Drogen oder gefälschter Markenware gibt es für Fußbilder keine Verbote oder Beschränkungen. Sie sind einfach legale digitale Inhalte.

Rechtliche Einordnung

Fußbilder werden rechtlich behandelt wie:

  • • Stock-Fotos von Händen, Augen oder anderen Körperteilen
  • • Kunstfotografie jeglicher Art
  • • Digitale Kunstwerke und Illustrationen
  • • Jede andere Form lizenzierter Bilder

Es gibt keine rechtliche Sonderstellung für Fußbilder.

2. Die drei Voraussetzungen für legalen Verkauf

Obwohl Verkaufen grundsätzlich legal ist, musst du drei Sachen erfüllen:

Voraussetzung 1: Volljährigkeit (18+)

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Dies hat mehrere Gründe:

  • Geschäftsfähigkeit: Erst mit 18 bist du voll geschäftsfähig und kannst eigenständig Verträge abschließen (§ 2 BGB)
  • Jugendschutz: Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) schützt Minderjährige vor der Teilnahme an bestimmten Geschäften
  • Plattform-Anforderungen: Seriöse Plattformen verlangen aus rechtlichen Gründen eine Altersverifizierung

Keine Ausnahmen beim Alter

Auch mit Einwilligung der Eltern dürfen Minderjährige keine Fußbilder verkaufen. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit nach § 107 BGB greift hier nicht, da es sich um eine regelmäßige Erwerbstätigkeit handelt, die einer besonderen Genehmigung bedürfte. In der Praxis wird diese für derartige Tätigkeiten nicht erteilt.

Voraussetzung 2: Eigene Inhalte

Du darfst ausschließlich Bilder verkaufen, die:

  • Von dir selbst erstellt wurden (du hast das Urheberrecht)
  • Dich selbst zeigen (dein Recht am eigenen Bild)
  • Oder für die du eine ausdrückliche, schriftliche Lizenz hast

Der Verkauf von Bildern anderer Personen ohne deren Zustimmung ist eine Straftat. Es drohen:

  • Zivilrechtlich: Schadensersatz, Unterlassung, Abmahnung
  • Strafrechtlich: Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe (§ 106 UrhG)

Voraussetzung 3: Keine illegalen Inhalte

Deine Bilder dürfen keine illegalen Inhalte zeigen oder fördern:

  • Keine Darstellung von Minderjährigen (auch nicht teilweise)
  • Keine Gewaltverherrlichung
  • Keine verfassungsfeindlichen Symbole
  • Keine Inhalte, die gegen das Persönlichkeitsrecht Dritter verstoßen

Aus der Community

Wichtiger Praxis-Tipp: Fotografiere dich niemals mit Minderjährigen im Bild – auch nicht im Hintergrund. Selbst wenn es deine eigenen Kinder oder Geschwister sind und nur ihre Silhouette zu sehen ist. Plattformen sperren solche Bilder sofort, und es kann zu Ermittlungen kommen.

3. Warum Fußbilder rechtlich nicht pornografisch sind

Diese Frage kommt oft: Sind Fußbilder pornografisch? Klare Antwort: Nein, nach deutschem Recht nicht.

Definition von Pornografie im deutschen Recht

Das Strafgesetzbuch (StGB) definiert in § 184 StGB pornografische Inhalte. Die Rechtsprechung hat folgende Kriterien entwickelt:

  • Sexuelle Handlungen: Darstellung von Geschlechtsverkehr oder geschlechtsähnlichen Handlungen
  • Geschlechtsorgane: Explizite Darstellung der Genitalien in sexuellem Kontext
  • Sexueller Fokus: Der alleinige Zweck ist die sexuelle Stimulation durch explizite Darstellungen

Fußbilder erfüllen keines dieser Kriterien:

  • Füße sind keine Geschlechtsorgane
  • Das Zeigen von Füßen ist keine sexuelle Handlung
  • Fußbilder können viele Zwecke haben (Kunst, Werbung, Mode, etc.)

Gerichtliche Klarstellung

Deutsche Gerichte haben in verschiedenen Urteilen klargestellt, dass die Darstellung von Körperteilen wie Füßen, Händen, Beinen (ohne Genitalbereich) nicht unter die Pornografie-Definition fällt – auch wenn der Betrachter sie als erotisch empfinden mag. Entscheidend ist der objektive Inhalt, nicht die subjektive Wahrnehmung einzelner Betrachter.

Praktische Auswirkungen

Weil Fußbilder nicht als pornografisch gelten:

  • Kein Jugendschutz-Problem: Du musst keine besonderen Jugendschutzmaßnahmen ergreifen (außer der Altersverifizierung für Verkäufer)
  • Keine Einschränkungen bei Zahlungsdienstleistern:PayPal und andere Dienste verbieten oft explizite Inhalte – Fußbilder fallen nicht darunter
  • Keine besonderen Impressumspflichten: Du brauchst kein spezielles Impressum für Erwachseneninhalte

4. Dein Urheberrecht verstehen und schützen

Als Ersteller deiner Fußbilder hast du krasse Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die entstehen automatisch – ohne Registrierung, ohne Anmeldung, ohne Gebühren.

Was das Urheberrecht dir gibt

Verwertungsrechte

  • • Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG)
  • • Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG)
  • • Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG)

Urheberpersönlichkeitsrechte

  • • Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG)
  • • Schutz gegen Entstellung (§ 14 UrhG)
  • • Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG)

Wie Lizenzen funktionieren

Wenn du ein Bild verkaufst, überträgst du normalerweise nicht das Urheberrecht, sondern räumst eine Lizenz ein. Das ist ein wichtiger Unterschied:

  • Einfache Lizenz: Der Käufer darf das Bild nutzen, du darfst es aber auch an andere verkaufen
  • Ausschließliche Lizenz: Der Käufer ist der Einzige, der das Bild nutzen darf (höherer Preis gerechtfertigt)

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Profi-Tipp: Leg in deinen Verkaufsbedingungen fest, was der Käufer mit dem Bild machen darf. Zum Beispiel: "Nur private Nutzung. Keine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung." So schützt du dich vor unerlaubter Weiterverbreitung.

Schutz deiner Bilder

Auch ohne Registrierung kannst du einiges tun, um deine Rechte zu sichern:

  • Originaldateien aufbewahren: Die Rohdaten mit Datum sind ein starker Beweis für die Urheberschaft
  • Screenshots dokumentieren: Vor dem Upload Screenshots mit sichtbarem Datum machen
  • Wasserzeichen: Optional, kann aber Weiterverbreitung erschweren
  • Metadaten: Urheberinformationen in den EXIF-Daten hinterlegen (vor dem Entfernen anderer Metadaten)

5. Vertragsrecht: Was beim Verkauf passiert

Jeder Verkauf eines Fußbildes ist ein rechtsgültiger Vertrag. Das mag selbstverständlich klingen, hat aber wichtige Implikationen.

Der Kaufvertrag (§ 433 BGB)

Beim Verkauf eines digitalen Bildes kommt ein Kaufvertrag zustande. Deine Pflichten als Verkäufer:

  • Lieferung des Bildes in der beschriebenen Qualität
  • Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte
  • Das Bild muss frei von Rechtsmängeln sein (du musst das Recht haben, es zu verkaufen)

Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Ein wichtiger Punkt: Bei digitalen Inhalten besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verbraucher. ABER: Bei digitalen Inhalten, die sofort geliefert werden, kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, wenn der Käufer:

  • Ausdrücklich der sofortigen Ausführung zustimmt
  • Bestätigt, dass er weiß, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert

Praxis-Empfehlung

Die meisten Plattformen regeln das Widerrufsrecht automatisch in ihren AGBs. Wenn du direkt verkaufst (ohne Plattform), solltest du in deinen Verkaufsbedingungen klar formulieren: "Mit dem Download stimmt der Käufer der sofortigen Erfüllung zu und erklärt sich mit dem Verlust des Widerrufsrechts einverstanden."

Haftung und Gewährleistung

Bei digitalen Produkten haftest du für:

  • Beschaffenheit: Das Bild muss der Beschreibung entsprechen
  • Rechtsmängel: Du musst berechtigt sein, das Bild zu verkaufen

Nicht haften musst du für:

  • Die subjektive Zufriedenheit des Käufers ("Gefällt mir nicht")
  • Technische Probleme aufseiten des Käufers
  • Weiterverbreitung durch den Käufer (sein Problem, nicht deins)

6. Gewerbeanmeldung: Wann und wie?

Die Frage, ob du ein Gewerbe anmelden musst, ist eine der häufigsten. Die Antwort hängt von deiner Situation ab.

Wann ist eine Gewerbeanmeldung nötig?

Ein Gewerbe liegt vor, wenn du eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst. Konkret:

Kein Gewerbe nötig

  • • Einmalige oder sehr seltene Verkäufe
  • • Verkauf als Hobby ohne Gewinnabsicht
  • • Verluste statt Gewinne

Gewerbe erforderlich

  • • Regelmäßige Verkäufe (mehrmals monatlich)
  • • Aktive Kundenakquise
  • • Absicht, Gewinn zu erzielen
  • • Professionelles Auftreten

So meldest du ein Gewerbe an

  1. Gewerbeamt aufsuchen: Das Gewerbeamt deiner Stadt/Gemeinde ist zuständig. Oft auch online möglich.
  2. Formular ausfüllen: Personalausweis und das ausgefüllte Formular mitbringen/hochladen.
  3. Tätigkeitsbeschreibung: "Verkauf von digitalen Bildern und Fotografien" oder "Online-Handel mit digitalen Inhalten"
  4. Gebühr zahlen: Je nach Gemeinde 20-60€

Was passiert nach der Anmeldung?

Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch informiert:

  • Das Finanzamt schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Die IHK meldet sich (Mitgliedschaft ist Pflicht, aber oft beitragsfrei bei geringem Umsatz)
  • Je nach Tätigkeit evtl. die Berufsgenossenschaft

Mehr Details zu Steuern findest du in unserem Artikel: Fußbilder verkaufen: Steuern & Gewerbe

7. Was tun, wenn jemand deine Bilder klaut?

Leider ist Bilddiebstahl im Internet verbreitet. Als Urheber hast du aber starke rechtliche Werkzeuge.

Schritt 1: Beweise sichern

  • Screenshots mit Datum und URL der unrechtmäßigen Nutzung
  • Archive.org oder ähnliche Dienste zur Dokumentation nutzen
  • Deine Originaldateien mit Erstellungsdatum bereithalten

Schritt 2: Abmahnung senden

Eine Abmahnung ist der übliche erste Schritt. Sie enthält:

  • Aufforderung zur sofortigen Unterlassung (Löschung)
  • Unterlassungserklärung zur Unterschrift
  • Fristsetzung (meist 7-14 Tage)
  • Optional: Schadensersatzforderung

Schritt 3: Schadensersatz fordern

Du kannst Schadensersatz verlangen. Die Höhe richtet sich nach:

  • Lizenzanalogie: Was hätte eine Lizenz gekostet? Oft das 2-3-fache des normalen Preises
  • Verletzergewinn: Hat der Dieb mit deinen Bildern Geld verdient?
  • Immaterieller Schaden: Bei Namensnennung, Ruf schädigung etc.

Wichtig: Auch ohne Anwalt möglich

Eine einfache Abmahnung kannst du selbst schreiben. Vorlagen findest du online. Bei größeren Fällen oder wenn der Dieb nicht reagiert, ist ein Anwalt für Urheberrecht empfehlenswert. Viele bieten kostenlose Erstberatung an.

Plattformen melden

Die meisten Plattformen haben DMCA-Takedown-Verfahren oder ähnliche Mechanismen:

  • Instagram, TikTok, Twitter: Copyright-Report-Funktion
  • Websites: Kontakt zum Hoster, Abuse-Meldung
  • Google: Entfernung aus den Suchergebnissen beantragen

8. Internationale Aspekte

Das Internet kennt keine Grenzen – aber Gesetze schon. Hier ein Überblick zur internationalen Rechtslage.

Verkauf innerhalb der EU

Der Verkauf an Käufer in der EU ist unkompliziert:

  • Ähnliche rechtliche Standards in allen EU-Ländern
  • Kein Zoll oder Einfuhrbeschränkungen bei digitalen Gütern
  • DSGVO gilt in allen EU-Ländern

Verkauf in die USA

Die USA haben andere Standards:

  • Generell liberaler bei solchen Inhalten
  • Kein einheitliches Bundesgesetz zu Fußbildern
  • Manche Plattformen haben strengere AGBs als deutsche

Vorsicht bei bestimmten Ländern

In einigen Ländern gelten strengere Regeln für alle Arten von körperbezogenen Inhalten:

  • Länder mit strengen religiösen Gesetzen (Naher Osten, Teile Asiens)
  • China hat umfangreiche Internet-Zensur

Aus der Community

In der Praxis: Wenn du auf einer deutschen oder europäischen Plattform verkaufst und dich an deren AGBs hältst, bist du auf der sicheren Seite. Die Plattform ist für die Einhaltung lokaler Gesetze in den jeweiligen Ländern verantwortlich, nicht du.

9. Plattform-AGBs verstehen

Auch wenn Fußbilder legal sind, können Plattformen eigene Regeln haben. Diese musst du kennen und befolgen.

Typische Plattform-Regeln

  • Altersverifizierung: Fast alle seriösen Plattformen verlangen einen Altersnachweis
  • Content-Richtlinien: Definieren, was erlaubt ist und was nicht
  • Zahlungsabwicklung: Regeln zu Auszahlung und Gebühren
  • Kommunikationsregeln: Was in Nachrichten erlaubt ist

Was passiert bei Regelverstoß?

Plattformen können bei Verstößen:

  • Inhalte löschen
  • Account temporär sperren
  • Account dauerhaft löschen
  • Auszahlungen einbehalten (in schweren Fällen)

Empfehlung

Lies die AGBs der Plattform, auf der du verkaufen willst, wirklich durch. Ja, es ist langweilig. Aber ein gelöschter Account mit gesperrtem Guthaben ist noch langweiliger. Bei fussfotos.com findest du unsere Regeln klar und verständlich unter Community-Regeln.

10. Häufige Fragen zur Legalität

Ist es legal, Fußbilder zu verkaufen?

Ja, der Verkauf von Fußbildern ist in Deutschland vollständig legal, sofern du volljährig (18+) bist und eigene Inhalte verkaufst. Es handelt sich um den Verkauf digitaler Inhalte, der keinen besonderen Beschränkungen unterliegt.

Ab welchem Alter darf man Fußbilder verkaufen?

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um Fußbilder zu verkaufen. Minderjährige dürfen keine digitalen Inhalte dieser Art anbieten – das gilt ohne Ausnahme gemäß Jugendschutzgesetz.

Brauche ich eine Genehmigung zum Verkauf von Fußbildern?

Nein, du brauchst keine spezielle Genehmigung. Bei regelmäßiger Verkaufstätigkeit mit Gewinnabsicht ist jedoch eine Gewerbeanmeldung erforderlich (ca. 20-60€ beim Gewerbeamt).

Ist der Kauf von Fußbildern legal?

Ja, auch der Kauf von Fußbildern ist legal. Käufer erwerben digitale Inhalte von volljährigen Anbietern – das ist ein normales Geschäft wie der Kauf jedes anderen digitalen Produkts.

Sind Fußbilder pornografisch?

Nein, Fußbilder gelten nicht als pornografische Inhalte im Sinne des Strafgesetzbuches (§ 184 StGB). Sie zeigen keine Geschlechtsorgane oder sexuelle Handlungen. Dadurch unterliegen sie nicht den Beschränkungen für pornografische Inhalte.

Was passiert, wenn jemand meine Bilder klaut?

Du hast als Urheber umfangreiche Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Du kannst Unterlassung, Löschung und Schadensersatz fordern. Bei gewerbsmäßigem Urheberrechtsverstoß drohen dem Täter bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe.

Muss ich mich irgendwo registrieren?

Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Erstellung deiner Bilder – keine Registrierung nötig. Bei regelmäßiger Verkaufstätigkeit brauchst du eine Gewerbeanmeldung und musst dich beim Finanzamt melden.

Kann ich Fußbilder auch ins Ausland verkaufen?

Ja, grundsätzlich schon. Beachte aber: Es gelten zusätzlich die Gesetze des Käuferlandes. Innerhalb der EU ist der Verkauf unproblematisch. Bei Verkäufen außerhalb der EU informiere dich über lokale Gesetze.

Fazit: Rechtlich auf der sicheren Seite

Fußbilder verkaufen ist in Deutschland eindeutig legal. Solange du:

  • Mindestens 18 Jahre alt bist
  • Nur eigene Inhalte verkaufst
  • Bei regelmäßiger Tätigkeit ein Gewerbe anmeldest
  • Deine Einnahmen versteuerst
  • Die Regeln der Plattform befolgst

...bist du komplett im legalen Rahmen. Als Urheber hast du starke Rechte und kannst gegen Bilddiebstahl vorgehen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich an einen Rechtsanwalt. Stand: Dezember 2024.

AM
Anna M.·Autorin

Content Creator seit 2016. Schreibt über das, was sie selbst erlebt hat – von Plattform-Wechseln über Preisexperimente bis zu den typischen Anfängerfehlern. Keine Theorie, sondern Praxis.

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