Fußbilder verkaufen: Steuern & Gewerbe komplett erklärt
Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, Gewerbeanmeldung – hier lernst du alles, was du als Creator wissen musst. Mit konkreten Rechenbeispielen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
Steuerlicher Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an einen Steuerberater.
Inhalt
Steuerlicher Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an einen Steuerberater.
Steuern sind nicht das spannendste Thema – aber mega wichtig. Wer als Creator Geld verdient und Steuern ignoriert, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen ist alles gar nicht so kompliziert.
1. Steuerliche Grundlagen: Was du wissen musst
Bevor wir ins Detail gehen, hier die wichtigsten Basics:
Die drei relevanten Steuerarten
Einkommensteuer
Auf deinen Gewinn, progressiv 0-45%
Umsatzsteuer (MwSt)
19% auf Verkäufe (Kleinunternehmer: 0%)
Gewerbesteuer
Erst ab 24.500 EUR Gewinn relevant
Das Wichtigste vorweg
- Alle Einnahmen müssen angegeben werden – auch wenn am Ende keine Steuern anfallen (wegen Freibeträgen)
- Das Finanzamt weiß mehr als du denkst – Plattformen melden ab bestimmten Beträgen automatisch
- Unwissenheit schützt nicht – „Ich wusste nicht, dass ich das versteuern muss" zählt nicht
- Aber: Steueroptimierung ist legal – Du darfst alle legalen Möglichkeiten nutzen, um Steuern zu sparen
2. Gewerbeanmeldung: Wann und wie?
Die erste Frage: Brauchst du überhaupt ein Gewerbe?
Definition einer gewerblichen Tätigkeit
Nach deutschem Recht liegt ein Gewerbe vor, wenn diese Kriterien erfüllt sind:
- Selbstständig: Du arbeitest nicht für einen Arbeitgeber
- Nachhaltig: Nicht nur einmalig, sondern auf Dauer
- Mit Gewinnabsicht: Du willst Geld verdienen (nicht nur Hobby)
- Am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmend: Du bietest was öffentlich an
Kein Gewerbe nötig
- • Du verkaufst einmalig oder sehr selten
- • Du machst es nur zum Spaß ohne Gewinnabsicht
- • Du machst dauerhaft Verluste (Liebhaberei)
Gewerbe erforderlich
- • Regelmäßige Verkäufe (mehrmals pro Monat)
- • Du wirbst aktiv um Kunden
- • Du rechnest damit, Gewinn zu machen
- • Du investierst in Equipment
So meldest du ein Gewerbe an
Gewerbeanmeldung ist einfacher als viele denken:
Schritt-für-Schritt: Gewerbeanmeldung
- 1Gewerbeamt finden
Zuständig ist das Gewerbeamt deiner Stadt/Gemeinde. Google: „Gewerbeamt [deine Stadt]"
- 2Online oder vor Ort anmelden
Viele Städte bieten Online-Anmeldung an. Du brauchst: Personalausweis/Reisepass
- 3Tätigkeitsbeschreibung wählen
Empfehlung: „Verkauf von digitalen Bildern und Fotografien" oder „Online-Handel mit digitalen Inhalten"
- 4Gebühr zahlen
Je nach Kommune 20-60 EUR (einmalig)
- 5Gewerbeschein erhalten
Du erhältst den Gewerbeschein, oft direkt als PDF
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Nach der Anmeldung werden automatisch informiert:
- Finanzamt: Schickt dir den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" (innerhalb von 2-4 Wochen). Diesen musst du ausfüllen!
- IHK (Industrie- und Handelskammer): Pflichtmitgliedschaft, aber bei geringem Umsatz oft beitragsfrei
- Berufsgenossenschaft: Ggf. Unfallversicherung (für reine Online-Tätigkeit meist nicht relevant)
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3. Einkommensteuer: Wie viel vom Gewinn bleibt?
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für die meisten Creator. Sie wird auf deinen Gewinn berechnet – also Einnahmen minus Ausgaben.
Der Grundfreibetrag 2024/2026
Das Existenzminimum ist steuerfrei. Der Grundfreibetrag beträgt:
- 2024: 11.604 EUR (für Singles)
- 2026: 12.084 EUR (für Singles)
- Verheiratete: das Doppelte bei Zusammenveranlagung
Der progressive Steuersatz
Die Einkommensteuer steigt progressiv – je mehr du verdienst, desto höher der Steuersatz auf jeden weiteren Euro:
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| 0 - 11.604 EUR | 0% (Grundfreibetrag) |
| 11.605 - 17.005 EUR | 14% - 24% |
| 17.006 - 66.760 EUR | 24% - 42% |
| 66.761 - 277.825 EUR | 42% |
| Ab 277.826 EUR | 45% (Reichensteuer) |
Wichtig: Durchschnittssteuersatz vs. Grenzsteuersatz
Die Tabelle zeigt den Grenzsteuersatz – also den Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro. Dein Durchschnittssteuersatz(die tatsächliche Steuerbelastung geteilt durch dein Einkommen) ist immer niedriger. Bei 30.000 EUR Gewinn zahlst du nicht 42% auf alles, sondern im Schnitt etwa 17%.
4. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Das System verstehen
Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich „Mehrwertsteuer") ist eine Steuer auf Verkäufe. Der normale Satz beträgt 19%, der ermäßigte Satz 7%.
So funktioniert die Umsatzsteuer
- Du erhebst sie vom Käufer: Bei einem Verkaufspreis von 11,90 EUR sind 1,90 EUR Umsatzsteuer enthalten (19% von 10 EUR netto)
- Du führst sie ans Finanzamt ab: Die eingenommene Umsatzsteuer gehört nicht dir, sondern dem Staat
- Du kannst Vorsteuer abziehen: Die Umsatzsteuer, die du selbst bezahlt hast (z.B. für Equipment), kannst du abziehen
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer musst du regelmäßig Voranmeldungen abgeben:
- Monatlich: wenn deine Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr über 7.500 EUR lag
- Vierteljährlich: wenn sie zwischen 1.000 und 7.500 EUR lag
- Jährlich: wenn sie unter 1.000 EUR lag (Kleinunternehmer: gar nicht)
5. Die Kleinunternehmerregelung: Dein bester Freund?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist für viele Creator ein Segen. Du musst keine Umsatzsteuer abführen.
NEU ab 2026: Höhere Grenzen!
Die Kleinunternehmerregelung wurde deutlich verbessert. Die neuen Grenzen gelten ab 1. Januar 2026. Zusätzlich: Keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr nötig!
Voraussetzungen (Stand 2026)
- Umsatz im Vorjahr unter 25.000 EUR (vorher: 22.000 EUR)
- Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 EUR (vorher: 50.000 EUR)
- Du musst beim Finanzamt dafür optieren (im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- NEU 2026: Keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr!
- Weniger Bürokratie
- Dein Preis ist dein Preis – keine versteckten 19% obendrauf
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- Kein Vorsteuerabzug: Du kannst die Umsatzsteuer, die du z.B. für Equipment bezahlt hast, nicht vom Finanzamt zurückholen
- Hinweispflicht: Auf Rechnungen muss stehen: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG"
Kleinunternehmer empfehlenswert
- • Umsatz unter 25.000 EUR/Jahr (2026)
- • Wenig abzugsfähige Einkäufe
- • Privatkunden (B2C)
- • Wenig Bürokratie gewünscht
Regelbesteuerung ggf. besser
- • Hohe Investitionen geplant (viel Vorsteuer)
- • Hauptsächlich Geschäftskunden (B2B)
- • Umsatz nah an der Grenze
- • Professionelles Image wichtig
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6. Gewerbesteuer: Erst bei hohem Gewinn relevant
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die an deine Gemeinde geht. Für die meisten Fußbilder-Verkäufer ist sie irrelevant.
Wann fällt Gewerbesteuer an?
- Der Gewerbeertrag (≈ Gewinn) übersteigt den Freibetrag von 24.500 EUR
- Die Höhe hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab (ca. 7-17% effektiv)
- Gewerbesteuer ist bei der Einkommensteuer anrechenbar (Entlastung)
Rechenbeispiel Gewerbesteuer
Gewinn: 30.000 EUR
- Freibetrag: -24.500 EUR
- Gewerbeertrag: 5.500 EUR
- Steuermesszahl (3,5%): 192,50 EUR
- Hebesatz z.B. 400%: 770 EUR Gewerbesteuer
- Diese werden bei der Einkommensteuer zu ca. 80% angerechnet!
7. Betriebsausgaben: So sparst du legal Steuern
Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn – und damit deine Steuerlast. Regel: Alles, was fürs Business nötig ist, kannst du absetzen.
Typische Betriebsausgaben für Fußbilder-Creator
Equipment & Technik
- • Smartphone (anteilig, wenn auch privat genutzt – z.B. 50%)
- • Stativ, Ringlicht, Softbox
- • Kamera (wenn angeschafft)
- • Computer/Laptop (anteilig)
- • Bildbearbeitungssoftware (Lightroom, etc.)
„Arbeitsmaterial"
- • Nagellack, Fußpflege-Produkte
- • Professionelle Pediküre
- • Schuhe, Strümpfe, Accessoires für Bilder
- • Requisiten und Dekoration
Laufende Kosten
- • Internetkosten (anteilig, z.B. 20-30%)
- • Stromkosten (anteilig)
- • Plattform-Gebühren (wenn vorhanden)
- • Cloud-Speicher für Backups
Arbeitszimmer (wenn vorhanden)
- • Anteilige Miete/Nebenkosten (bei separatem Raum)
- • Oder: Pauschale für häusliches Arbeitszimmer (bis 1.260 EUR/Jahr)
- • Einrichtung des Arbeitszimmers
Sonstiges
- • Steuerberater-Kosten (voll absetzbar!)
- • Buchhaltungssoftware
- • Gewerbeanmeldung-Gebühr
- • Fortbildungen (z.B. Fotografie-Kurse)
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Wichtige Regeln bei Betriebsausgaben
- Angemessenheit: Die Ausgabe muss betrieblich veranlasst und angemessen sein
- Nachweis: Du brauchst Belege (Rechnungen, Quittungen)
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Einzelne Gegenstände bis 800 EUR netto kannst du sofort voll abschreiben
- Über 800 EUR: Muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden
8. Buchhaltung & Aufzeichnungspflichten
Als Gewerbetreibender hast du Aufzeichnungspflichten. Keine Panik – für kleine Umsätze reicht eine simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Was du dokumentieren musst
- Alle Einnahmen (Datum, Betrag, von wem, wofür)
- Alle Betriebsausgaben (mit Beleg)
- Aufbewahrung: 10 Jahre für Rechnungen und Belege
Praktische Umsetzung
Du hast mehrere Möglichkeiten:
- Excel-Tabelle: Einfach, kostenlos, reicht für den Start
- Buchhaltungssoftware: Lexoffice, SevDesk, FastBill (ca. 10-30 EUR/Monat, aber absetzbar!)
- Steuerberater: Ab ca. 50 EUR/Monat, nimmt dir alles ab
9. Steuererklärung: So geht's
Als Gewerbetreibender musst du eine Steuererklärung abgeben. Seit einigen Jahren ist das für Selbstständige Pflicht.
Diese Formulare brauchst du
- Einkommensteuererklärung (Hauptvordruck): Deine persönlichen Daten
- Anlage G (Gewerbe): Hier trägst du deinen Gewinn ein
- Anlage EÜR: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Details zu Einnahmen und Ausgaben)
- Ggf. Anlage S: Wenn du als „freiberuflicher Fotograf" eingestuft wirst
- Umsatzsteuererklärung: Auch als Kleinunternehmer (dann aber einfacher)
- Gewerbesteuererklärung: Nur wenn Gewinn über 24.500 EUR
ELSTER: Das Online-Finanzamt
Die Steuererklärung machst du online über ELSTER (www.elster.de):
- Registrieren und Zertifikat anfordern (dauert einige Tage)
- Formulare ausfüllen
- Elektronisch absenden
Fristen
- Mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres (z.B. für 2024: bis 28.02.2026)
- Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres (z.B. für 2024: bis 31.07.2026)
10. Konkrete Rechenbeispiele
Zahlen sagen mehr als Worte. Hier konkrete Beispiele:
Beispiel 1: Nebenverdienst 500 EUR/Monat
Situation: Studentin, sonst kein Einkommen
Jahreseinnahmen: 6.000 EUR
Betriebsausgaben: -800 EUR (Equipment, Fußpflege)
Gewinn: 5.200 EUR
Einkommensteuer: 0 EUR (unter Grundfreibetrag)
Umsatzsteuer: 0 EUR (Kleinunternehmer)
Gewerbesteuer: 0 EUR (unter Freibetrag)
Netto behalten: 5.200 EUR (100%)
Beispiel 2: Nebenverdienst zum Job
Situation: Angestellte mit 35.000 EUR Gehalt
Jahreseinnahmen Fußbilder: 12.000 EUR
Betriebsausgaben: -1.500 EUR
Gewinn: 10.500 EUR
Gesamteinkommen: 35.000 + 10.500 = 45.500 EUR
Zusätzliche Einkommensteuer: ca. 3.150 EUR (30% Grenzsteuersatz)
Umsatzsteuer: 0 EUR (Kleinunternehmer)
Gewerbesteuer: 0 EUR (unter Freibetrag)
Netto behalten: ca. 7.350 EUR (70%)
Beispiel 3: Haupteinkommen
Situation: Vollzeit-Creator, kein anderes Einkommen
Jahreseinnahmen: 36.000 EUR
Betriebsausgaben: -4.000 EUR
Gewinn: 32.000 EUR
Einkommensteuer: ca. 5.200 EUR (~16% Durchschnitt)
Umsatzsteuer: 0 EUR (noch Kleinunternehmer, knapp)
Gewerbesteuer: ca. 1.000 EUR (über Freibetrag, wird angerechnet)
Netto behalten: ca. 25.800 EUR (81%)
Achtung: Kranken- und Rentenversicherung kommen noch dazu!
11. Internationale Verkäufe: EU und weltweit
Verkaufst du auch an Käufer im Ausland? Dann gibt es zusätzliche Regeln.
Verkäufe innerhalb der EU (an Privatpersonen)
Seit 2021 gilt das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop):
- Bis zu einer Lieferschwelle von 10.000 EUR/Jahr (EU-weit): deutsche Umsatzsteuer
- Darüber: Umsatzsteuer des Käuferlandes
- Als Kleinunternehmer unter der Schwelle: keine Umsatzsteuer
Verkäufe außerhalb der EU
Bei Verkäufen in Drittländer (USA, UK, Schweiz, etc.):
- Grundsätzlich keine deutsche Umsatzsteuer
- Der Käufer muss ggf. lokale Steuern zahlen (nicht dein Problem)
- Die Einnahmen sind trotzdem einkommensteuerpflichtig in Deutschland
12. Häufige Fragen zu Steuern
Muss ich Einnahmen aus Fußbildern versteuern?
Ja, grundsätzlich sind alle Einnahmen steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Es gibt jedoch den Grundfreibetrag (2026: 12.084 EUR) und die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer.
Ab wann brauche ich ein Gewerbe für Fußbilder?
Sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht Fußbilder verkaufst, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor. Die Anmeldung kostet 20-60 EUR und ist beim Gewerbeamt deiner Stadt möglich.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Ab 2026: Bei Umsätzen unter 25.000 EUR im Vorjahr und unter 100.000 EUR im laufenden Jahr kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Du musst dann keine Umsatzsteuer (19%) ausweisen und abführen. NEU: Keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr nötig!
Wie melde ich ein Gewerbe an?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Stadt oder online. Du brauchst: Personalausweis, Tätigkeitsbeschreibung ('Verkauf digitaler Inhalte'), und 20-60 EUR Gebühr.
Muss ich als Kleinunternehmer Steuererklärung machen?
Ja, auch als Kleinunternehmer musst du eine Einkommensteuererklärung mit Anlage G (Gewerbebetrieb) oder Anlage S (Selbstständige Arbeit) abgeben. Die Umsatzsteuererklärung kannst du vereinfacht abgeben.
Was kann ich als Betriebsausgaben absetzen?
Alle Ausgaben, die für dein Business nötig sind: Equipment (Smartphone, Stativ, Ringlicht), Fußpflege-Kosten, anteilige Internet- und Stromkosten, Plattform-Gebühren, und ggf. anteilige Mietkosten für ein Arbeitszimmer.
Wann muss ich Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500 EUR pro Jahr an. Darunter bist du durch den Freibetrag befreit. Die meisten Fußbilder-Verkäufer erreichen diese Grenze nicht.
Was passiert bei Verkäufen ins Ausland?
Bei Verkäufen an Privatpersonen in der EU gilt seit 2021 das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop). Als Kleinunternehmer unter der Lieferschwelle musst du dich aber nicht registrieren. Bei Verkäufen außerhalb der EU fällt grundsätzlich keine deutsche Umsatzsteuer an.
Fazit: Steuern sind machbar
Ja, Steuern sind ein Thema, mit dem du dich auseinandersetzen musst. Aber es ist kein Hexenwerk:
- Gewerbeanmeldung – einmalig, 30 Minuten, fertig
- Kleinunternehmerregelung nutzen – spart Bürokratie
- Belege sammeln – von Anfang an
- Einmal jährlich Steuererklärung – mit ELSTER oder Steuerberater
Die meisten Creator mit Umsätzen unter 25.000 EUR (2026) zahlen wenig bis gar keine Steuern (dank Grundfreibetrag von 12.084 EUR und Ausgaben). Wichtig: Mach es richtig, dokumentier alles, und gib deine Steuererklärung ab.
Steuerlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an einen Steuerberater. Stand: Januar 2026 (inkl. neuer Kleinunternehmer-Grenzen), Änderungen vorbehalten.
Content Creator seit 2016. Schreibt über das, was sie selbst erlebt hat – von Plattform-Wechseln über Preisexperimente bis zu den typischen Anfängerfehlern. Keine Theorie, sondern Praxis.
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